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BEM im kleinen und im großen Unternehmen

Für kleine und kleinste Unternehmen gelten die Mindestanforderungen:

  • Das 6-Wochen-Kriterium kontinuierlich zu überprüfen – also eine Fehlzeitendokumentation und ca. monatliche Auswertungen;
  • Betroffene Beschäftigte zeitnah zu kontaktieren – also im Zweifelsfall nicht erst nach gesunder Rückkehr zur Arbeit;
  • Falls vorhanden – Interessenvertretung informieren;
  • Betroffene Beschäftigte über BEM aufklären und die Zustimmung erfragen und
  • natürlich eine ernsthafte Problemlösungssuche durchführen – falls erforderlich auch mit externer Hilfe.

Auch größere Unternehmen könnten mit dieser kurzen Liste auskommen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass man gewisse Strukturen, Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die Festschreibung der wichtigsten Prozesse braucht.

In größeren Unternehmen kann es ein oder mehrere BEM-Teams mit teilweise verschiedenen Funktionen geben: vom individuellen Team, das unter hoher Vertraulichkeit die Gespräche mit der/dem Betroffenen führt, dem entscheidungskompetenten Integrations-Team, in dem Personal-/Budgetverantwortung vertreten ist und das deshalb nur eingeschränkte Informationen über die individuelle Problemlage erhält und schließlich dem Koordinations-Team, das die systemischen BEM-Fragen klärt und das BEM-Management verantwortet.

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