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BEM ist sinnvoll für Arbeitgeber und Beschäftigte

Nach § 84 Abs. 2 SGB IX zielt das BEM darauf ab,

  • die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden,
  • künftige, erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden,
  • für die betroffenen Beschäftigten den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten.

Insbesondere in Zeiten älter werdender Belegschaften sind dies Ziele, die zu verfolgen sich für beide Seiten lohnt - für Arbeitgeber und Beschäftigte.

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